Fragen & Antworten

Welchen Zweck hat der Förderverein?

Die Satzung formuliert das Ziel des Vereins als „dauerhafte Erhaltung, sowie die Förderung des Schwimmbetriebes und die Unterstützung der Sanierung des Hallenbades Baienfurt“.

Die Aufgabe des Vereins ist es deshalb, Gelder zu sammeln und für Maßnahmen, die zum Beispiel die Attraktivität des Hallenbads Baienfurt erhöhen, zur Verfügung zu stellen.

Wir wollen aktiv und nachhaltig zum Weiterbestehen unseres Hallenbades beitragen. Die ideelle und finanzielle Förderung des Hallenbades liegt uns am Herzen!

Wie kann ich den Verein unterstützen?

Es gibt viele Arten, den Förderverein zu unterstützen:

Mund-zu-Mund-Propaganda
Erzählen Sie jedem über die Arbeit des Vereins und helfen Sie uns, andere für die Unterstützung des Vereins zu gewinnen.
Werden Sie Mitglied
Mit einer Mitgliedschaft im Förderverein unterstützen Sie ideell und finanziell die Ziele des Vereins. Bereits ab 2,50 EUR pro Monat (Kinder und Jugendliche bereits ab 1 EUR) können Sie Mitglied im Verein werden (nach oben sind natürlich keine Grenzen gesetzt…)
Spenden Sie
Nach Zuteilung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt sind Ihre Spenden (ebenso wie die Mitgliedsbeiträge) steuerlich absetzbar!

Wieviel kostet die Mitgliedschaft?

Die aktuellen Beitragssätze können Sie unter der Rubrik „Mitgliedschaft“ ersehen.

Was passiert mit den Mitgliedsbeiträgen?

Der Vorstand entscheidet, für welche Maßnahmen im Sinne der Satzung die Gelder verwendet werden. Über die konkreten Projekte werden Sie in der Presse und hier auf der Homepage informiert werden.

Wie kann ich im Verein mitwirken?

Neben der Mitgliedschaft können Sie sich auf viele verschiedene Arten im Verein einbringen. Kreuzen Sie dazu auf der Beitrittserklärung an, welche Arten von Unterstützung Sie geben können. Dabei sind Kuchenspenden für Veranstaltung ebenso willkommen wie die tatkräftige Hilfe bei Sanierungsarbeiten!

Gehe ich mit der Mitgliedschaft weitere Verpflichtungen ein?

Sie gehen mit Ihrer Mitgliedschaft keine weiteren Verpflichtungen ein.

Aber Sie haben Mitspracherecht. Laut Satzung hat jedes Mitglied das Recht, Vorschläge zur Finanzierung, Verbesserung der Einrichtung und Attraktivität des Hallenbades zu machen. Wir sind dankbar für jede Unterstützung und neue Ideen!

Was passiert, wenn das Hallenbad doch geschlossen wird?

Sollte der Gemeinderat beschließen, das Hallenbad zu schließen, so würde der Vereinszweck nicht mehr gegeben sein, der Verein müsste sich auflösen. Laut Satzung fließt das „verbleibende Vermögen des Vereins an die Gemeinde mit der Maßgabe, das Geld ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig für die Jugendarbeit zu verwenden“.

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